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MieterZeitung August 2022

Inhaltsverzeichnis

SERVICE

NACHRICHTEN
Aus dem Ausland

BLICKPUNKT
Urlaubsdomizil oder Wohnraum?

POLITIK
Kommentar: Steigende Belastung
Mieten steigen, Neubau stockt
Kommission: Vergesellschaftung möglich

STATISTIK

AUS DEN VEREINEN

SOCIAL MEDIA

MIETRECHT
Was ist die Mietpreisbremse?
BGH und Kurzurteile
Möblierter Wohnraum

WOHNEN
Hohe Wohnkosten belasten Haushalte

KLIMA & UMWELT
Kolumne: Überhitzte Wohnungen
Maßnahmen gegen die Hitze

MITMACHEN
Fragen und Briefe
Rätsel

AUFGESCHNAPPT

Kommentar

Quelle: Hoffotografen

Steigende Belastung

Viele Menschen müssen fürs Wohnen einen sehr großen Teil ihres Einkommens ausgeben. Bei über sieben Millionen Haushalten in Deutschland kann man sogar von einer finanziellen Überlastung sprechen, sie zahlen mehr als 30, viele sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete, Heizung und Energie.

Auf Grundlage dieser alarmierenden Zahlen muss auch die Debatte über das noch nicht beschlossene Heizungsgesetz geführt werden. Denn nur wenn der politisch geplante und ökologisch sinnvolle Heizungstausch sozial gerecht vonstattengeht und den bereits stark belasteten Mieter:innen nicht noch mehr Kosten aufgebürdet werden, kann es die notwendige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende geben.

Wie genau die Kosten am Ende verteilt werden, ist unklar, weitere Änderungen am Gesetzentwurf sind nach der Sommerpause zu erwarten. Ohnehin müsste die Ampel sich zusätzlich auch endlich mit den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Mietrechtsreformen beschäftigen. Bundesjustizminister Marco Buschmann sollte schnellstens seine Blockade in weiteren zentralen Bereichen des Mieterschutzes aufgeben – insbesondere bei den Themen Umgehung der Mietpreisbremse, Mieterhöhungen, Mietwucher, Schonfristzahlung und Indexmiete. Reformen zur Entlastung der Mieter:innen sind dringend notwendig und müssen so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden.

Social Media

Wohn- und Energiekostenbelastung

Laut einer Studie, die das Öko-Institut für den Deutschen Mieterbund erstellt hat, ist die Wohn- und Energiekostenbelastung für Mieter:innen weiter angestiegen. Bei der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes warnt der Deutsche Mieterbund, die erreichten Kostenbegrenzungen dürften bei der Diskussion des Gesetzes im Bundestag nach der Sommerpause nicht in Frage gestellt werden.

Begrüßenswert ist, dass der Bundesgerichtshof Mieter:innen mehr Zeit einräumt, Auskunft von ihren Vermietenden über die Berechnungsgrundlage des Mietpreises und eventuelle Ausnahmetatbestände der Mietpreisbremse zu fordern. Um den Mietenanstieg zu bremsen, fordert DMB-Präsident Lukas Siebenkotten, alle Mieten in den Mietspiegel einzubeziehen und nicht nur die der vergangenen sechs Jahre.

Weitere Maßnahmen zur Dämpfung der Mietkosten können alle interessierten Mieter:innen beim Mietencamp der Kampagne Mietenstopp vom 21. bis zum 24. September in Frankfurt am Main diskutieren.

Aktuelle Informationen zu wohnungspolitischen Themen finden Sie wie immer unter

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Kurzurteile

Drogenhandel

Wird aus der Mietwohnung heraus Handel mit Marihuana betrieben und dieses dort in erheblichem Maße (hier: 787,71 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 10,9 Prozent) aufbewahrt, stellt dies eine massive vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts dar, die zur fristlosen Kündigung berechtigt. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass der Handel nicht durch die Mietpartei selbst, sondern durch den in der Wohnung mitlebenden volljährigen Sohn betrieben wird (LG München I, Beschl. v. 3.7.2022 – 14 T 7020/22).

Besichtigungsrecht

Mietende einer Wohnung trifft eine vertragliche Nebenpflicht, Vermietende nach Vorankündigung Zutritt zu der Wohnung zu gewähren, wenn es einen konkreten sachlichen Grund gibt. Ein solcher kann die Besichtigung mit Kaufinteressierten sein, wenn die Mietwohnung verkauft werden soll (BGH, Urt. v. 26.4.2023, WuM 2023, 403).

Rauchwarnmelder

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt – anders als deren erstmaliger Einbau – grundsätzlich keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b BGB dar und berechtigt Vermietende nicht zu einer Mieterhöhung, wenn mit ihr keine technische Verbesserung verbunden ist. (BGH, Urt. v. 24.5.2023, WuM 2023, 416).

Taubenhaltung

Die Haltung von rund 20 frei fliegenden Stadttauben in einer Einzimmerwohnung sowie die anschließende Behinderung von Sanierungsarbeiten zur Beseitigung des angefallenen Taubenkotes stellen einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses dar (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 4.5.2023 – 33 C 429/22 (29)).

Heizkosten

Wird die Heizung für die Mietwohnung mit Holz betrieben, können Vermietende Betriebskosten nicht auf Grundlage einer von ihnen vorgenommenen Umrechnung der aufgewendeten Kosten in fiktive Ölverbrauchskosten mit einem selbst ermittelten fiktiven Ölpreis abrechnen (AG Besigheim, Urt. v. 27.4.2023, WuM 2023, 346).

Mietertipp

Überhitzte Wohnungen im Sommer vermeiden

Wenn die Temperaturen steigen, kann der Aufenthalt in der Wohnung zur Qual werden. Vor allem in höheren Etagen und Dachwohnungen staut sich die Hitze. Das kann gefährlich werden: Es drohen Dehydrierung und im schlimmsten Fall ein Hitzschlag. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder, Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen.

Deshalb ist es wichtig, sich auch in der eigenen Wohnung vor Hitze zu schützen. Verschiedene Maßnahmen können dafür sorgen, dass die Temperaturen erträglich bleiben. Dazu zählt vor allem richtiges Lüften: In den frühen Morgen- und den späten Abendstunden sollten Fenster und Türen geöffnet werden, um kühlere Luft hereinzulassen. Tagsüber sollten Fenster und Vorhänge möglichst geschlossen bleiben. Bei hoher Luftfeuchtigkeit oder zu viel CO2 kann kurzes Stoßlüften allerdings sinnvoll sein.

Zudem wichtig: Sonnenschutz. Rollläden und Außenjalousien sind am effektivsten gegen Hitze. Falls diese in der Mietwohnung nicht vorhanden sind, helfen auch Vorhänge, Innenjalousien oder Sonnenschutzfolien. Auch Zimmerpflanzen können bei der Temperaturregulierung helfen.

Nicht zu vergessen: Elektrogeräte geben ebenfalls Wärme ab. Daher sollten alle Geräte, die nicht zwingend benötigt werden, möglichst ausgeschaltet sein. Klimaanlagen sorgen zwar schnell für Abkühlung, sind aber mit Vorsicht zu genießen, da sie viel Strom verbrauchen. Ventilatoren sind eine Alternative: Die bewegte Luft sorgt meist schon für einen Kühleffekt.

Mehr Informationen zum Hitzeschutz gibt es unter: www.co2online.de/hitzeschutz.

Fragen

Markise

Marianne E., Bremen: Ich möchte auf dem Balkon meiner Mietwohnung gern eine Markise anbringen. Muss ich hierzu eine Erlaubnis einholen? Müsste ich die Markise vor einem Auszug wieder abbauen?

Antwort: Für die Montage einer Markise benötigen Mieter:innen die Zustimmung des Vermietenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Markise mit Teilen der Fassade oder der Decke des darüber liegenden Balkons verschraubt und hierfür Bohrungen vorgenommen werden müssen. Für eine Markise, die sich mittels Teleskopstangen mobil aufstellen lässt, ist im Regelfall keine Erlaubnis einzuholen. Auch wenn Vermietende eine Zustimmung zum Anbringen der Markise erteilt haben, sind Mieter:innen bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Markise wieder abzubauen, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung.

Fahrrad putzen

Birgitt W., Coswig: Als ich im Vorgarten unsere Fahrräder putzte, sprach mich mein Vermieter an und verbot es mir mit Hinweis auf die Hausordnung. Ist das rechtens? Ich habe doch kein Auto gewaschen!

Antwort: Während Mieter:innen ihre Wohnung grundsätzlich nach ihren Vorstellungen nutzen können, solange sie die Mietsache nicht beschädigen oder andere stören, gilt dies für Gemeinschaftsflächen und das private Hausgrundstück nicht. Vermietende können das Putzen von Fahrrädern im Vorgarten untersagen und Mieter:innen sollten sich daran halten, auch wenn der Sinn der Nutzungsbeschränkung nicht immer nachvollziehbar ist.

Mietzahlung

Rolf W., Dorsten: Seit Mietbeginn überweise ich die Miete, wie im Mietvertrag vereinbart, per Dauerauftrag auf das Konto meines Vermieters. Die neue Hausverwaltung hat mich nun aufgefordert, eine Einzugsermächtigung zu erteilen; anderenfalls müssten sie mir für den „Mehraufwand“ monatlich 12,50 Euro berechnen. Ist das rechtens?

Antwort: Auf welchem Weg die Miete zu leisten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Sieht dieser keine konkrete Zahlungsmethode oder eine Überweisung der Miete per Dauerauftrag vor, können Vermietende die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht verlangen. Mietende können eine Einzugsermächtigung erteilen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Welche Mehrkosten Vermietenden bei einer Mietzahlung per Dauerauftrag entstehen und monatliche Gebühren von 12,50 Euro rechtfertigen sollen, ist nicht ersichtlich.

Tierhaltung

Sabrina D., Saarbrücken: Wir möchten uns ein Frettchen anschaffen. Laut Mietvertrag benötigen wir für die Haltung von Kleintieren keine Genehmigung des Vermietenden. Müssen wir also nicht um Erlaubnis bitten?

Antwort: Erlaubnisfreie Kleintiere sind nur solche, die in Käfigen oder Aquarien gehalten werden und nicht frei in der Wohnung herumlaufen, wie Meerschweinchen oder Wellensittiche. Beschädigungen der Wohnung oder Störungen anderer sind bei diesen Tieren nicht zu erwarten. Frettchen sind zwar kleine Tiere, dürfen wegen ihres Bewegungsdrangs aber nicht ausschließlich im Käfig gehalten werden. Wie Hunde und Katzen laufen sie regelmäßig frei in der Wohnung herum und nagen gern an Stromkabeln und Holzteilen. Da Frettchen nicht unter die Kleintierklausel fallen, sollte man vor der Anschaffung eine Erlaubnis einholen.

Aufgeschnappt

Wohnen in der Weltraumkapsel

Nicht nur in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist bezahlbarer Wohnraum rar, auch auf der anderen Seite der Welt gibt es eine Wohnraumkrise. Im australischen Melbourne warb ein Unternehmer kürzlich mit platzsparendem Wohnen in „Weltraumkapseln“. Die „Space-Shuttle Pods“ kosten 1.000 Dollar (rund 635 Euro) im Monat.

Sechs der Kapseln, die jeweils die Größe eines Einzelbettes haben, befinden sich in einem Raum, je zwei übereinander. In den „Space-Shuttle Pods“ befinden sich laut Unternehmer Frank Chan, der seine Erfindung auf Facebook bewirbt, „ein Spiegel, ein Ventilator, USB-Anschlüsse, digitale Bedienfelder, einstellbare Leselampen, ein Safe, Kleiderbügel und eine Vorhangtür für Privatsphäre“. Kaution müssten die potenziellen Mieter:innen nicht zahlen, die Stromkosten seien zudem inklusive. Chan sagte dem britischen „Guardian“, er sehe seine Pods als eine „Lösung“ für den angespannten Mietmarkt.

Schallschutz für den Hahn

Der Besitzer eines Hahns aus dem brandenburgischen Müncheberg muss das Tier künftig nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr in einem geschlossenen, schallisolierten Stall unterbringen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren. Eine Nachbarin, deren Schlafzimmer nur rund 20 Meter vom Hühnerstall entfernt liegt, fühlte sich durch das Krähen in der Nacht gestört und hatte daher geklagt. Das Gericht urteilte, dass das Krähen gegen § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes verstößt.

Feuerwehr befreit Mann aus Schornstein

Kürzlich musste in Berlin-Wedding ein Mann aus dem Schornstein eines Mehrfamilienhauses gerettet werden. Bewohner:innen hatten Hilferufe aus den Wänden gehört und daraufhin die Feuerwehr gerufen, die den Mann schließlich im Schornstein lokalisierte. Da sie anders nicht an den Verunglückten herankamen, stemmten sie eine Wand im vierten Obergeschoss auf, wie der rbb berichtete. Der Schwerverletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht. Wie und warum er überhaupt in den Schornstein stürzte, blieb unklar.

Abriss auf Sylt

Auf den deutschen Nordseeinseln sind mit Immobilien inzwischen astronomische Preise zu erzielen. Das veranlasste einen Investor Ende 2022 wohl, eins der ältesten Häuser auf Sylt ohne Genehmigung abzureißen. Das 1650 erbaute Friesenhaus in List, in dem sich in den vergangenen 200 Jahren der „Alte Gasthof“ befand, fiel dem Abrissbagger zum Opfer, ohne dass der alarmierte ehrenamtliche Bürgermeister Ronald Benck es verhindern konnte.

Das reetgedeckte Gebäude stand trotz einer entsprechenden Initiative nicht unter Denkmalschutz, dennoch sind sich die Menschen vor Ort einig, dass „etwas Historisches zerstört“ wurde. Der Eigentümer, dem auch das am Gasthof angrenzende Haus und Grundstück gehören, wolle vermutlich beide Grundstücke zusammenlegen und dort zwei Doppelhäuser bauen, vermutet Benck. Diese ließen sich dann für mehrere Millionen Euro verkaufen.