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MieterZeitung Oktober 2023

Inhaltsverzeichnis

EDITORIAL

NACHRICHTEN
Aus dem Ausland

BLICKPUNKT
Sozialer Wohnungsbau in der Krise

POLITIK
Kommentar: Teures Heizen
Was tut sich in der Klimapolitik?
Wohnungsgipfel ohne Schutz für Mieter:innen

STATISTIK

AUS DEN VEREINEN

SOCIAL MEDIA

MIETRECHT
Todesfall – was passiert mit dem Mietvertrag?
BGH und Kurzurteile
Werk- und Dienstwohnungen

WOHNEN
Zufluchtsort Zuhause

KOLUMNE
Stromverbrauch durch Standby
Kabelanschluss – was ändert sich?

MITMACHEN
Fragen und Briefe
Rätsel

AUFGESCHNAPPT

Kommentar

Quelle: Hoffotografen

Teures Heizen

Was angesichts der weltpolitischen Lage und hohen Energiepreise zu befürchten war, bestätigt der Heizspiegel der Beratungsgesellschaft co2online: Die Heizkosten sind 2022 stark gestiegen. Bis zu 81 Prozent mehr kostete je nach Energieträger das Heizen – abzüglich der Soforthilfe liegt der Anstieg bei Gas sogar bei 95 Prozent. Besonders hart traf es jene, deren Heizung mit Gas oder Holzpellets funktioniert, auch Wärmepumpen und Ölheizungen verteuerten sich stark.

Das ist vor allem für Mieter:innen ein Problem, denn sie haben keinen Einfluss auf die Art der Heizung im Haus. Sie können zwar weniger heizen, aber das individuelle Sparpotenzial ist gering und sie können nicht auf günstigere Energieträger wie Fernwärme umsteigen. Der größere Hebel liegt bei energetischen Sanierungen, die den Energieverbrauch des Hauses senken, doch die sind Sache der Vermietenden. Die Kosten dafür werden über die Modernisierungsumlage auf die Mieter:innen umgelegt, so dass sie oft gar keine Kosten sparen, obwohl weniger Energie verbraucht wird.

Seit Jahren fordert der DMB, die Modernisierungsumlage stark zu begrenzen oder abzuschaffen. Damit Sanierungen sozialverträglich sind, müssen sie warmmietenneutral sein und einen deutlichen Energiespareffekt haben. Leider setzt die Politik unsere Forderungen bisher nicht um. Daher bleibt Haushalten nur, am Verbrauch zu sparen, denn auch diesen Winter werden hohe Energiepreise erwartet. Vor allem für fossile Brennstoffe werden sie hoch bleiben, was klimafreundliche und sozialverträgliche Sanierungen noch dringlicher macht.

Social Media

No Fun Facts

Die ZDF heute-show brachte es in ihrer Sendung vom 1. September 2023 auf den Punkt: Die Fakten am Wohnungsmarkt haben gerade nix mit Spaß zu tun. Im Magazin frontal erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten, jetzt könne nur noch ein Mietenstopp helfen. Dieser würde auch den Wohnungsbau nicht ausbremsen, da der Neubau von einer solchen Regelung nicht betroffen sei.

Bei Welt-TV wiederholte Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz den Vorschlag des Mieterbundes nach einem Sondervermögen in Höhe von 50 Milliarden Euro für den Wohnungsbau. Eine Absenkung der Energiestandards sei dagegen nicht hilfreich, weil dann später höhere Wohnkosten auf die Mieter:innen zukommen würden. Gemeinsam mit anderen Sozialverbänden wie dem VdK oder der BAG-Wohnungslosenhilfe weisen wir regelmäßig auf die finanzielle Überlastung vieler Menschen durch Wohnkosten und dadurch drohende Wohnungslosigkeit hin.

Aktuelle Informationen zu wohnungspolitischen Themen finden Sie wie immer unter 
https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Kurzurteile

Untervermietung an Geflüchtete

Mietende haben gegenüber ihren Vermietenden einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung an einen aus dem Kriegsgebiet geflüchteten Menschen,  wenn sie aufgrund ihrer Wertvorstellungen den Wunsch haben, diesen zu unterstützen (LG Berlin, Urt. v. 6.6.2023 – 65 S 39/23, WuM 2023, 481).

Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Stützen Vermietende die Kündigung wegen Zahlungsverzugs auf behauptete Mietrückstände, die vom Mietenden bestritten werden, und ergeben sich die Mietrückstände nicht aus dem beigefügten Mietenkontoauszug, so ist die Kündigung unwirksam (LG Heidelberg, Urt. v. 22.6.2023 – 5 S 3/23, WuM 2023, 479).

Möblierter Wohnraum

In einem Mietvertrag über Wohnraum führt die beispielhafte Erwähnung von Möbeln, die „sofern vorhanden“ Bestandteil der angemieteten Wohnung sein sollen, nicht dazu, dass ein Mietvertrag über „möblierten Wohnraum“ geschlossen ist (LG Berlin, Urt. v. 12.4.2023 – 66 S 273/22, WuM 2023, 483).

Sonstige Betriebskosten

Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen von Gasleitungen in einer Mietwohnung gehören zu den „sonstigen“ Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (§ 2 Satz 1 Nr. 17 BetKV). Diese Kosten sind auf Mietende nur umlegbar, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind (AG Charlottenburg, Urt. v. 8.10.2021 – 238 C 98/21).

Todesandrohung

Bedrohen Mietende im Streit Vermietende mit den Worten „I will kill you!“ („Ich werde dich töten!“) und fordern zugleich Dritte auf, ihnen ein Messer zu bringen, können Vermietende das bestehende Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen (AG Hanau, Urt. v. 22.5.2023 – 34 C 80/22).

Mietertipp

Stromverbrauch durch Standby auf die Schliche kommen

Viele Geräte zu Hause verbrauchen permanent Strom. Manchmal ganz offensichtlich – zum Beispiel beim Fernseher, an dem immer ein kleines Lämpchen leuchtet. Manchmal aber auch unbemerkt, wie bei der Mikrowelle oder der Waschmaschine, die keinen richtigen Ausschalter haben und auch Strom verbrauchen, wenn sie nicht im Einsatz sind.

Der Standby-Modus sorgt einerseits dafür, dass Elektrogeräte in Sekundenschnelle gestartet werden können – auf der anderen Seite summieren sich im Laufe der Zeit die verbrauchten Kilowattstunden. In einem durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt in einer Wohnung entstehen durch Standby im Schnitt 210 kWh und rund 84 Euro Kosten pro Jahr.

Wie hoch der Verbrauch durch Standby ist, kann man etwa während einer Abwesenheit herausfinden: Der Zählerstand sollte vor Abreise sowie direkt nach Ankunft notiert werden. Liegt der Verbrauch während der Abwesenheit bei mehr als einer Kilowattstunde (kWh) pro Tag, sollte nach möglichen Stromfressern gesucht werden.

Den höchsten Standby-Verbrauch haben Stereoanlagen, Spielekonsolen, PCs und Drucker sowie Fernseher und Receiver. Dabei verbrauchen ältere Geräte meist besonders viel. Um Strom zu sparen, müssen sie komplett ausgeschaltet werden. Das geht etwa mit abschaltbaren Steckdosenleisten. Mit einem Knopfdruck (oder auch per Fernbedienung) können die eingesteckten Geräte vom Strom getrennt werden, so dass keine unnötigen Kosten entstehen.

Mehr Informationen zum Thema Standby gibt es unter: www.co2online.de/standby.

Fragen

Tierhaltung auf der Terrasse

Willi F., Emsdetten: Ich möchte auf der Terrasse meiner Mietwohnung in einem Terrarium vier Smaragdeidechsen halten. Mein Vermieter lehnt dies ab und erlaubt die Haltung allenfalls in der Wohnung. Darf er das?

Antwort: Ungiftige Reptilien wie Eidechsen zählen zu den Kleintieren und dürfen von Mieter:innen in einem Terrarium gehalten werden. Dies gilt auch für den Balkon oder eine Terrasse, denn die gehören zur Mietwohnung. Von der Tierhaltung auf dem Balkon oder der Terrasse dürfen aber keine Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen, z.B. durch Gerüche oder Geräusche. Wenn Tiere in einem geschlossenen Terrarium gehalten werden, sind Störungen nicht zu erwarten. Natürlich muss die Haltung im Außenbereich für die jeweilige Tierart auch artgerecht sein.

Nutzungspflicht?

Brigitte R., Köln: Ich reise gerne und viel. Mein Vermieter droht mir nun mit der Kündigung, weil meine Wohnung monatelang leer stehe. Muss ich fürchten, dass ich zukünftig keinen Heimathafen mehr habe?

Antwort: Es besteht ein Recht von Mietenden, die Wohnung zu nutzen, aber keine Pflicht. Niemand ist verpflichtet, die angemietete Wohnung auch tatsächlich zu bewohnen (BGH, Urt. v. 8.12.2010 – VIII ZR 93/10). Vermietende können das Mietverhältnis also nicht kündigen, weil die Mieträume nicht oder allenfalls als Zweitwohnsitz genutzt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn Mietende die Wohnung ohne Zustimmung des Vermietenden untervermieten oder durch einen längeren Leerstand Schäden wie beispielsweise Schimmelbildung entstehen. Ändern Mietende in diesen Fällen ihr Verhalten auf die Abmahnung des Vermietenden nicht, kann im Einzelfall die Kündigung drohen. n

Dauerlüften

Angelika K., Mainz: Meine Nachbarin lässt Tag und Nacht das Fenster im Treppenhaus offen stehen – auch bei Kälte und Gewitter. Mein Vermieter meint, da könne er nichts machen. Muss ich dieses Dauerlüften wirklich hinnehmen?

Antwort: Ergeben sich aus dem Dauerlüften im Treppenhaus konkrete Beeinträchtigungen für Mietende, wie Zugluft und ein Auskühlen und damit erforderliches stärkeres Heizen der Mieträume, so besteht ein Mangel, den Vermietende beseitigen müssen. Wie sie den Mangel beheben, bleibt ihnen überlassen. Gegebenenfalls müssen sie die Verursachenden abmahnen. n

Waschküche

Karl J., Teltow: Ich habe im Bad keinen Platz für eine Waschmaschine und möchte sie nicht in der Küche unterbringen. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er im Keller eine Waschküche einrichtet? Dort wäre genügend Platz.

Antwort: Ist im Mietvertrag die Nutzung einer Waschküche nicht vereinbart und war eine solche bei Anmietung nicht vorhanden, so haben Mieter:innen keinen Anspruch darauf, dass eine solche Einrichtung nachträglich im Haus geschaffen wird. Eine Verhandlungsmöglichkeit besteht aber natürlich immer.

Aufgeschnappt

Streit über Unterwäsche

Die Internetseite „Notes of Germany“ sammelt seit mehreren Jahren Fotos von kuriosen, lustigen oder nachdenklichen Zetteln, die in Hauseingängen, an Laternenmasten oder im Einkaufszentrum gefunden werden. Kürzlich sorgte einer dieser Zettel für längere Diskussionen in den sozialen Medien. Grund war ein Nachbarschaftsstreit. Eine Hausbewohnerin hatte – offensichtlich peinlich berührt von der trocknenden Wäsche einer Nachbarin – dieser einen Zettel geschrieben und ihn im Hausflur aufgehängt. „Können Sie in Zukunft bitte keine Unterwäsche auf ihrem Balkon hängen?“, hieß es da. „Das ist ein christliches Haus und unser Sohn soll frei von Scham und Versuchung aufwachsen“, lautete der Text weiter.

Bei den meisten, die unter dem Instagram-Beitrag von „Notes of Germany“ diskutierten, stieß das Ansinnen auf Unverständnis, rein rechtlich existiert auch kein Verbot, Unterwäsche oder andere Wäschestücke auf dem Balkon oder im Garten zu trocknen, wo sie die Nachbarschaft sehen kann. Ob und wie sich die Beteiligten über die zugrunde liegende moralische Frage einigen konnten, bleibt leider offen, da sich keine weiteren Zettel fanden.

Bett neben dem Klo

Der US-Amerikaner David Holtz hatte für eine Reise nach London ein Airbnb-Zimmer gebucht. Wie er auf den ersten Blick feststellte, war das Badezimmer groß und gut ausgestattet mit Klo, Dusche und Handtüchern. Das Problem: Es gab nur dieses eine Zimmer. Das Bett stand daher wenige Zentimeter neben der Toilette, abgetrennt nur durch eine schmale Glasscheibe. Das berichtete Holtz bei Twitter, wo er auch Fotos des mehr als ungewöhnlichen Ferienzimmers postete. Der Kalifornier nahm es zwar mit Humor und ertrug zwei Nächte in der Unterkunft, dennoch meldete er das Inserat anschließend beim Airbnb-Kundenservice.

Fliegen statt mieten

In vielen US-amerikanischen Städten sind die Mieten so hoch, dass sich Menschen mit mittlerem Einkommen keine Wohnung mehr leisten können. Ein Student, der an einem zehnmonatigen Förderprogramm in San Francisco teilnahm, entschied sich daher, aus seiner rund 600 Kilometer entfernten Heimatstadt Los Angeles zu pendeln – mit dem Flugzeug. Laut einem Bericht der „New York Post“ flog er drei- bis fünfmal die Woche zu seinen Kursen und legte dabei insgesamt über 150.000 Kilometer zurück.

Dafür stand er um 3.30 Uhr auf, nahm den Flieger von Los Angeles um 6.00 Uhr und in San Francisco ein Shuttle zur Uni um 8.30 Uhr. Damit schaffte er es nach eigenen Angaben pünktlich zu seiner Vorlesung um 10.00 Uhr und flog am Nachmittag zurück. Um Mitternacht sei er in der Regel zu Hause gewesen. Die Flüge haben demnach insgesamt umgerechnet rund 5.100 Euro gekostet, die Miete für eine Einzimmerwohnung in San Francisco liegt im Schnitt bei rund 3.500 Euro im Monat. Laut einem Bericht der National Low Income Housing Coalition müsste eine Person mindestens 56,15 Euro pro Stunde verdienen, um sich in San Francisco eine Wohnung mit zwei Zimmern leisten zu können.

Fuchs im Schlafzimmer

Mit Wildtieren hat man in Berlin inzwischen Erfahrung, auch wenn es sich in den seltensten Fällen um Löwen handelt, wie sich kürzlich in Kleinmachnow herausstellte. Dass man aber im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses von einem Fuchs geweckt wird, der neben dem Bett steht, ist dann doch eher ungewöhnlich.

Passiert ist es dennoch und zwar dem Ehepaar Annemarie (80) und Günter Noack (79) aus Pankow. Der Fuchs habe ihren Mann nachts an der Schulter berührt, erzählte Annemarie Noack, die es erst nicht glauben konnte, der B.Z. Das Tier, das vermutlich über ein Baugerüst und durch ein angekipptes Fenster in die Wohnung geklettert war, fand den Weg nach draußen nicht allein. Erst als die herbeigerufene Polizei alle Türen öffnete, verschwand es. Angst hatte das Ehepaar demnach nicht, der Fuchs sei sehr zutraulich gewesen. „Wäre es aber eine Maus oder Ratte gewesen, hätte ich die Wohnung sofort verlassen“, so Annemarie Noack.