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Mitarbeiterwohnen

Angesichts des steigenden Drucks auf den Wohnungsmärkten besinnen sich inzwischen wieder mehr Arbeitgeber auf das Konzept der Werkswohnungen. Wohnraum für Mitarbeiter anzubieten kann einem Unternehmen Standortvorteile bringen und den Arbeitnehmern gleichzeitig die Sorge nehmen, eventuell keine bezahlbare Bleibe am Arbeitsort zu finden. Doch Mitarbeiterwohnungen haben auch ihre Tücken, besonders wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird. In unserer zweiteiligen Serie aus der MieterZeitung zum Thema erfahren Sie mehr (PDF-Dateien zum Download):

Mitarbeiterwohnen, Teil 1  

Mitarbeiterwohnen, Teil 2

Weltweit wird Wohnen zu einem dringenden Problem für Beschäftigte. Arbeitgeber sollten deshalb für die Unterbringung ihrer Belegschaft mitverantwortlich sein, fordert Barbara Steenbergen vom geschäftsführenden Vorstand des Internationalen Mieterbundes (International Union of Tenants) im Interview mit dem DGB. „Unternehmen sollten sich diese Möglichkeit, konkret etwas für ihre Angestellten, den Klimaschutz und den sozialen Frieden zu tun, vor Augen halten, wenn sie unternehmerische Verantwortung ernst nehmen“, so Steenbergen.

Das vollständige Interview können Sie hier nachlesen:

https://www.dgb-bildungswerk.de/weltweit/die-globale-wohnungskrise-erfordert-ein-grundsaetzliches-umdenken