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MieterZeitung Dezember 2022

Inhaltsverzeichnis

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Gemeinnützig und bezahlbar

POLITIK
Kommentar: Unzureichende Bremse
Verschiedene Entlastungen geplant
Unterstützung bei Energiekosten
Mieterbund begrüßt Wohngeld-Plus-Gesetz

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BGH und Kurzurteile
Dezemberhilfe Wärme – wen erreicht sie wie?

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Heizen mit Gas 2021 doppelt so teuer wie 2020

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Kommentar

Unzureichende Bremse

Mieterinnen und Mieter müssen vor den extrem hohen Energiepreisen geschützt werden, das fordern wir seit Monaten und das sagt auch die Bundesregierung. Entlastung soll nun durch den Wegfall des Dezemberabschlags und eine Bremse für die Strom- und Gaspreise ab 2023 kommen. Doch so gut die Entscheidung ist, die Preisbremse nun doch bereits ab Januar wirken zu lassen, sind viele andere Regelungen im Gesetzentwurf bisher unzureichend aus Sicht der Mieterinnen und Mieter.

Ungeklärt bleibt etwa, wie genau die Vermietenden die Entlastungen weitergeben sollen und wann diese sich im Portemonnaie der Mieterinnen und Mieter auswirken. Somit ist derzeit noch völlig offen, ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt. Es wäre aber inakzeptabel, wenn Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen benachteiligt würden.

Wir fordern daher eine unverzügliche Anpassung der Abschläge durch die Vermietenden, diese ist zentral für die Wirkung der Gas- und Wärmepreisbremse. Im ersten Entwurf der Gaskommission waren dazu eindeutige Empfehlungen enthalten, diese müssen nun dringend umgesetzt werden. Zudem muss die Bundesregierung schnell Gesetzentwürfe zu den Härtefallregelungen, zu Kündigungsmoratorien und zum Aussetzen von Energiesperren vorlegen, sonst können diese zentralen Vorhaben zur Abfederung der Energiekrise im bald zu Ende gehenden Jahr nicht mehr verabschiedet werden.

Social Media

Finanzhilfen für Energie und Wohnen

58 Prozent der Deutschen befürchten, dass Wohnen unbezahlbar wird. In der Studie der R+V Versicherung wurde dieses Jahr erstmals auch nach Wohnen gefragt, das Themenfeld landete direkt auf dem zweiten Platz. Größere Sorgen machen sich die Menschen nur über die insgesamt steigenden Lebenshaltungskosten.

Der Deutsche Mieterbund hat sich in der Expert:innenkommission Gas und Wärme erfolgreich für die Interessen der betroffenen Mieter:innen eingesetzt. Im Morgenmagazin des ZDF erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten, mit welchen Hilfen sie rechnen können.

Darüber hinaus empfahl er Menschen, bei denen es immer wieder finanziell knapp wird, zu prüfen oder überprüfen zu lassen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Durch die Wohngeldreform ab Januar 2023 seien rund zwei Millionen Haushalte anspruchsberechtigt. Gemeinsam mit zahlreichen sozialen Organisationen unterstützt der DMB die Aktion Energie-Hilfe (www.energie-hilfe-org) vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und Tacheles e.V.

Aktuelle Informationen zu wohnungspolitischen Aktionen finden Sie wie immer unter 

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Kurzurteile

Wärmeversorgung geschuldet

Mieter:innen haben einen Anspruch auf Versorgung der Wohnung mit Heizwärme und Warmwasser bei einer vom Vermietenden betriebenen Gaszentralheizung. Der Gasbezug darf nicht unter Verweis auf eine Erhöhung des Gaspreises um mehr als 500 Prozent eingestellt werden. Eine Reduzierung des Verbrauchs durch Abschalten der Heizungsanlage ist unzulässig (AG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.7.2022 – 33 C 2065/22 (76)).

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Bei einer Schadensersatzklage wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs sind Mieter:innen darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Eigenbedarf vorgeschoben und die Kündigung durch den Vermietenden deshalb unberechtigt war (AG Dülmen – 3 C 178/21, WuM 2022, 675).

Funkablesbarer Wasserzähler

Der Austausch eines analogen gegen einen funkablesbaren Wasserzähler durch den kommunalen Versorger ist zu dulden. Es bestehen weder datenschutzrechtliche Bedenken noch mögliche Gesundheitsgefahren. Die Strahlungsleistung eines Handys liegt ein Vielfaches über der von einem Funkwasserzähler ausgehenden (VGH München, Beschl. v. 7.3.2022 – 4 CS 21.2254).

Erhöhung der Vorauszahlung

Vermietende können die Betriebskostenvorauszahlungen ihrer Mieter:innen nicht einseitig unter Berufung auf in Zukunft zu erwartende Kostensteigerungen erhöhen, wenn sich aus der aktuellen Nebenkostenabrechnung nur eine geringfügige Nachforderung (im vorliegenden Fall in Höhe von 11,52 Euro) ergibt (Amtsgericht Hamburg, Urt. v. 27.6.2022 – 49 C 13/22).

Außenwasseranschluss bleibt

Sind Mieter:innen einer Wohnung laut Mietvertrag zur Nutzung einer Gartenfläche berechtigt und wurde während der Mietzeit ein Außenwasseranschluss zur Bewässerung dieser installiert, so ist der bzw. die Vermietende verpflichtet, den Außenwasseranschluss zu erhalten und nach dessen Entfernung diesen wiederherzustellen (BGH – VIII ZR 38/20, WuM 2022, 664).

Fragen

Verschimmelte Silikonfugen

Gertrud Z., Leipzig: Ich bewohne seit über fünf Jahren meine Wohnung und nun sind die Silikonfugen im Bad brüchig und teilweise verschimmelt. Mein Vermieter verlangt, dass ich die Fugen auf eigene Kosten erneuere. Bin ich dazu verpflichtet?

Antwort: Die Instandsetzung beschädigter Silikonfugen obliegt grundsätzlich den Vermietenden. Sie müssen die Silikonfugen auf eigene Kosten erneuern. Die Kosten können auch nicht über eine sogenannte Kleinreparaturklausel auf Mieter:innen abgewälzt werden (AG Mitte, Urt. v. 29.8.2017, Az. 5 C 93/16). Eine Ausnahme kann nur gelten, wenn Mieter:innen Schäden an den Fugen schuldhaft verursacht haben, etwa durch unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten im Bad.

Rückforderung unzulässiger Betriebskosten

Reiner S., Düsseldorf: In der MieterZeitung 4/2022 habe ich gelesen, dass die Anmietkosten für Rauchwarnmelder laut BGH nicht als Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Kann ich nun von meinem Vermieter alle in den vergangenen Jahren zu Unrecht umgelegten Anmietkosten zurückfordern oder gibt es hierzu eine gesetzliche Ausschlussfrist?

Antwort: Das Gesetz sieht eine Ausschlussfrist in § 556 Abs. 3 Satz 5 u. 6 BGB vor. Danach müssen Mieter:innen Einwendungen gegen einzelne Betriebskosten bis zum Ablauf des zwölften Monats vorbringen, nachdem sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Haben Mieter:innen diese Frist versäumt, können sie heute nicht mehr einwenden, dass Mietkosten für Rauchwarnmelder in dem betreffenden Abrechnungsjahr nicht geschuldet waren. Ist die Nebenkostenabrechnung für 2020 Mieter:innen z.B. im September 2021 zugegangen, so hätten sie bis Ende September 2022 die umgelegten Kosten für Rauchwarnmelder beanstanden müssen.

Neuer Mietvertrag bei Tod?

Traudl G., Bamberg: Mein Mann ist verstorben. Wir haben damals beide den Mietvertrag mit unserem Vermieter abgeschlossen. Er verlangt nun von mir, dass ich einen neuen Mietvertrag mit ganz anderen Vereinbarungen (u.a. einer höheren Miete) abschließe. Darf er das?

Antwort: Nein, Vermieter:innen können von dem oder der überlebenden Mitmieter:in nicht den Abschluss eines neuen Mietvertrages mit gegebenenfalls schlechteren Konditionen verlangen. Vielmehr wird das Mietverhältnis nach dem Tod eines der Ehepartner:innen mit dem oder der Hinterbliebenen fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass der bisherige Mietvertrag mit allen Vereinbarungen weitergeführt wird.

Gas- und Wasserabsperrhahn unter Verschluss

Rainer S., Stuttgart: Ein Mieter in unserem Haus hat eigenmächtig einen Kellerraum, in dem sich ie Haupthähne für Gas und Wasser befinden, in Besitz genommen und mit einem Schloss versehen. Im Notfall kommt nun keiner mehr ohne Mitwirkung dieses Mieters an die Haupthähne. Ist das zulässig?

Antwort: Aus Sicherheitsgründen muss jederzeit eine Zugangsmöglichkeit zu den Absperrhähnen für Gas und Wasser gewährleistet sein. Sollte der Vermietende gegen die eigenmächtige Inbesitznahme des Kellers nicht vorgehen, so hat er oder sie zumindest sicherzustellen, dass der betreffende Mieter einen Schlüssel für den Keller hinterlegt, damit im Notfall jederzeit eine Zugangsmöglichkeit zu den Absperrhähnen besteht.

Aufgeschnappt

Ohne Sonne in der Sonnenallee

Eine Woche lang mussten die Mieter:innen eines Wohnhauses im Berliner Stadtteil Neukölln ohne Tageslicht auskommen – zumindest, während sie zu Hause waren. Der Vermieter des Hauses in der Sonnenallee 7 hatte am 1. November ein riesiges Werbeplakat an einem Gerüst anbringen lassen. Informiert waren die Bewohner:innen darüber nicht, im Flur hatte nur ein Aushang über geplante „Instandsetzungsarbeiten an der Frontseite“ informiert und darüber, dass deswegen keine Mietminderung notwendig werde, berichtete der „Tagesspiegel“.

Während das Riesenplakat es tagsüber stockdunkel werden ließ, war es nachts taghell im Gebäude: Damit man die Werbebotschaft des Secondhand-Tech-Unternehmens Back Market auch gut lesen kann, wurde sie mit 20 Bauscheinwerfern angeleuchtet.

Beschwerden beim Vermieter brachten nichts, dieser war tagelang nicht zu erreichen. So wendeten sich die im Dunkeln sitzenden Mieter:innen an das Bezirksamt. Das bestätigte, dass die Nutzung als Werbefläche nicht genehmigt sei und erreichte, dass das Banner nach einer Woche wieder abgehängt werden musste. Back Market habe ihnen eine unbürokratische Entschädigung angeboten, schrieb eine Bewohnerin auf Instagram. Und inzwischen erreicht die Herbstsonne zum Glück auch die Sonnenallee 7 wieder.

Überraschung beim Renovieren

In der Coronapandemie gingen weltweit viele Menschen ins Home-Office. Dafür mussten oft vorhandene Räume um oder ausgebaut werden. So auch beim Ehepaar Ronsman aus dem US-Bundesstaat Wisconsin. Das renovierte sein Büro – und fand einen kompletten Pool im römischen Stil unter dem Fußboden.

Ganz überraschend kam der Fund nicht, die Ronsmans hatten bereits beim Kauf des Hauses davon erfahren. Doch erst im Lockdown hatten sie Zeit, das mit blauen gemusterten Fliesen im Stil des alten Roms errichtete Becken freizulegen, wie sie dem Internetportal „Bored Panda“ erzählten. Nun will die Familie das Bad für sich nutzen, vorher soll es instand gesetzt und mit energiesparenderen Pumpen versehen werden.

Soforthilfe vom Vermieter

Wegen der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise hoff en viele Menschen auf Entlastungen. Die Bundesregierung hat einige Hilfspakete geschnürt, aber viele Maßnahmen werden sich erst in einigen Monaten auswirken. Ein Vermieter aus dem niedersächsischen Glandorf wollte sofort helfen – und erlässt seinen Mieter:innen ein Jahr lang 120 Euro ihrer Miete.

„Jeder, der es sich leisten kann, sollte großzügig sein. Wenn jeder ein bisschen hilft , ist es für keinen zu viel“, begründet Dachdeckermeister Norbert Fentker seine Aktion. Um seine Ausfälle zu kompensieren, habe er mit der Bank vereinbart, die Tilgung für seine Häuser für ein Jahr auszusetzen, sagte Fentker dem „Spiegel“. Zudem habe er jeder Mietpartei eine Mini-Solaranlage für den Balkon zur Verfügung gestellt. Die Mieter:innen seien ihm sehr dankbar für seine Aktion, so Fentker. Er würde sich freuen, wenn andere Vermietende nachzögen.

Schlange in der Stadt

In der vergangenen Ausgabe der MieterZeitung berichteten wir über Tiere, die ich in der Stadt gut eingerichtet haben (siehe MZ 5/2022, Seiten 30 und 31). Schlangen gehören eher nicht zu den Kulturfolgern der Menschen, man findet sie gewöhnlich an unbelebten Orten mit vielen Verstecken. Ins österreichische Linz hatte sich dennoch kürzlich eine 1,5 Meter lange Äskulapnatter verirrt, sie musste von der Feuerwehr aus einem Gebüsch gerettet werden.

Das Tier war nicht etwa aus einer Wohnung entwischt, Äskulapnattern sind in Europa heimisch und kommen z.B. in Süddeutschland oder eben in Teilen Österreichs vor. Giftig sind sie zwar nicht, die Linzer Stadtschlange wurde aber trotzdem ans Tierheim übergeben.