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MieterZeitung August 2022

Inhaltsverzeichnis

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Gaskrise – was kommt auf Sie zu?

POLITIK
Kommentar: Sparen mit Augenmaß
Bundesarbeitstagung des DMB
Armutsquote wächst

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Mietrecht zum Schmunzeln
BGH und Kurzurteile
Wozu werden Mietspiegel gebraucht?

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Mieten statt kaufen

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Kolumne: Bei Hitze kühlen Kopf bewahren
Städte ohne Hitzeschutz

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Kommentar

Sparen mit Augenmaß

Aktuell ist das Spargebot in aller Munde. Ob bei der Heizung, bei Warmwasser oder Strom, angesichts der hohen Energiepreise und der sich abzeichnenden Gaskrise müssen sich alle einschränken. Mieterinnen und Mieter sollten aber dennoch mit Augenmaß handeln. In zu kalten und feuchten Wohnungen kann sich leicht Schimmel bilden; wer die Heizung oder das warme Wasser komplett abdreht, riskiert, dass Leitungen einfrieren und platzen. Bei Heizungsalternativen – etwa elektrischen – ist Vorsicht angebracht, damit keine Brände entstehen.

Falsches Sparen kann nicht nur Folgen für die Wohnung oder das Haus haben, sondern auch für die Gesundheit der Menschen. Hinzu kommt die Frage, wer für Schäden am Gebäude oder bei gesundheitlichen Problemen haftet. Hier drohen im Zweifelsfall langwierige juristische Auseinandersetzungen. Daher sollten Mieterinnen und Mieter nicht verpflichtet werden, die Mindesttemperatur in den Wohnungen zu unterschreiten. Eine Pflicht ist auch gar nicht notwendig, da die Mehrheit angesichts der Lage bereits freiwillig Energie spart und so Klima und Geldbeutel schont.

Damit im Winter niemand aus Angst vor der Gasrechnung im Kalten sitzt, fordern wir weitere finanzielle Entlastungen sowie ein Kündigungsmoratorium für alle, die Nachzahlungen nicht oder nicht sofort leisten können. Und auch Vermietende müssen zum Sparen verpflichtet werden: Durch die Optimierung von Heizungsanlagen z.B. könnten 15 bis 20 Prozent Energie eingespart werden.

 

Social Media

Vorfahrt für Gemeinnützigkeit

Auf dem #NotForProfitGipfel haben wir uns gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland für eine Vorfahrt für Gemeinnützigkeit eingesetzt. In einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit sehen wir die Chance, bezahlbares Wohnen auf Dauer zu ermöglichen. Während die steigenden Energiekosten einzelne Vermieter:innen auf die unzulässige Idee bringen, die Verfügbarkeit von warmem Wasser oder Heizung zeitlich einzuschränken, will in der Ampel-Koalition jetzt zumindest die SPD Bewegung in wohnungs- und mietenpolitische Themen bringen, das macht Hoffnung.

Um auch die jüngere Generation für die wohnungs- und mietenpolitischen Themen zu interessieren, sind wir jetzt mit unserer Kampagne #Mietenstopp auch auf der Social-Media-Plattform TikTok vertreten.

Aktuelle Informationen zu wohnungspolitischen Themen finden Sie wie immer unter

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Kurzurteile

Treppe ohne Handlauf

Verfügen Treppen in einem mehrgeschossigen Mietshaus nicht über Handläufe und besteht somit ein erhöhtes Sturzrisiko, muss der Vermieter die damit verbundene gesundheitsgefährdende Beschaffenheit der Wohnung auch dann beseitigen, wenn über den vertragsgemäßen Zustand keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde und Mieter die Wohnung in Kenntnis dieser baulichen Beschaffenheit ohne Vorbehalt in Gebrauch genommen haben (LG Berlin – 67 S 30/22, WuM 2022, 411). n

Umstellung von Pauschale auf Vorauszahlung

Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, von einer Pauschale für die Betriebskosten auf Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung umzustellen, ist unwirksam (AG Spandau, Urt. v. 13.12.2021 – 6 C 296/21).

Straftat in der Mietwohnung

In der Mietsache begangene Straftaten rechtfertigen eine Kündigung von Seiten des Vermieters grundsätzlich nur dann, wenn der betreffende Mieter selbst der Täter ist oder aber Erfüllungsgehilfen des Mieters das Delikt in Kenntnis des Mieters begangen haben (LG Berlin – 67 S 90/22, WuM 2022, 402).

Instandsetzungsarbeiten

Führt der Vermieter duldungspflichtige Erhaltungsmaßnahmen in den Mieträumen durch, so ist der Mieter nur verpflichtet, diese Maßnahmen passiv zuzulassen und bei Terminabstimmungen und der Sicherstellung privater höchstpersönlicher Gegenstände mitzuwirken (LG Berlin – 65 S 231/21, WuM 2022, 413).

Verlegung des Müllplatzes

Muss der Vermieter den Müllplatz aus baulichen Gründen verlegen und der Mieter einen 157 Meter längeren Weg zu den Tonnen zurücklegen, kann die Miete nicht gemindert werden. Der Weg falle kaum ins Gewicht und begründe keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel (AG Lichtenberg, Urt. v. 26.4.2022 – 6 C 350/21).

Mietertipp

Bei Hitze kühlen Kopf bewahren

Die Sommer werden wärmer, Hitzeperioden häufiger. Besonders in Wohnungen mit Südausrichtung oder im Dachgeschoss wird Hitzeschutz wichtiger.

Für Mieter:innen, die wenig Einfluss auf Zustand und Ausstattung des Gebäudes haben, ist richtiges Lüften daher besonders wichtig: An heißen Tagen sollten Sie morgens und abends intensiv lüften. Ab spätestens elf Uhr sollten Sie die Fenster schließen und die Räume mit Rollos, Vorhängen, Schutzfolien oder Innenjalousien vor Sonne schützen. Das Anbringen von Außenjalousien, Rollläden und auch der wenig umweltfreundlichen Klimageräte ist mit baulichen Eingriffen verbunden und daher für Mieter:innen problematisch.

Auch beim Waschen, Spülen und Trocknen entsteht Wärme, die minimiert werden kann. Die Waschmaschine kann dank moderner Kaltwaschmittel auf heißes Wasser weitgehend verzichten. Setzen Sie zudem am besten auf das Ökoprogramm von Wasch- und Spülmaschine. Bei warmen Temperaturen trocknet Wäsche am schnellsten auf dem Balkon oder im Garten, ein Trockner ist oft unnötig. Ein durchschnittlicher Dreipersonenhaushalt kann so jährlich rund 60 Euro sparen und 120 Kilogramm CO2 vermeiden.

Ein Ventilator hilft, an heißen Tagen einen kühlen Kopf zu bewahren. Egal ob Deckenventilator oder Mobilgerät: Ventilatoren dürfen Sie ohne Zustimmung des Vermietenden installieren. Im Vergleich zur Klimaanlage sparen Sie zudem mit einem Deckenventilator monatlich bis zu 50 Euro Stromkosten und vermeiden bis zu 120 kg CO2.

Weitere Infos finden Sie unter www.co2online.de/hitzeschutz

Fragen

Wohnungsschlüssel hinterlegen?

Martin H., Gotha: Wo bzw. bei wem verwahre ich einen Wohnungsschlüssel für den Notfall? Bin ich dazu als Mieter:in verpflichtet?

Antwort: Es ist sinnvoll, einer vertrauten Person (Verwandten, Nachbar:innen, Freund:innen, Pflegekräften) einen Wohnungsschlüssel zu überlassen, um im Notfall oder bei Schlüsselverlust Zugang zur Mietwohnung zu erhalten. Mieter:innen sind zu einer Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels jedoch nicht verpflichtet. Ein Schlüssel sollte aus Sicherheitsgründen niemals außerhalb der Wohnung unter einer Fußmatte, einem Blumentopf o.ä. versteckt werden.

Kamin vorhanden, aber nicht nutzbar

Marion A., Wittichenau: In meiner Mietwohnung ist zusätzlich zur Heizung ein Kamin vorhanden. In der Immobilienanzeige wurde die Wohnung mit Kaminausstattung beworben. Auf Nachfrage teilte mir der Schornsteinfeger mit, dass der Kamin bei ihm nicht angemeldet ist. Mein Vermieter lehnt eine Anmeldung ab. Darf er das? Wir wollen den Kamin gern im nächsten Winter nutzen.

Antwort: Gehört ein Kamin seit Mietbeginn zur bauseitigen Ausstattung der Mietwohnung und wurde er zudem in der Immobilienanzeige ausdrücklich als Ausstattungsmerkmal benannt, so dürfte vieles dafürsprechen, dass der Kamin zum geschuldeten Mietumfang gehört und Vermieter:innen verpflichtet sind, alles Erforderliche zu unternehmen, damit er in Betrieb genommen werden kann.

Grundsteuer umlegen?

Werner K., Perleberg: Mein Vermieter legt die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf mich um. Darf er das? Ich zahle schließlich Miete!

Antwort: Nach derzeitiger Gesetzeslage gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, die Vermieter:innen auf die Mieter:innen umlegen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung wirksam vereinbart ist. Man muss sich aber zu Recht die Frage stellen, warum Vermieter:innen die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen dürfen. Denn bei der Steuer handelt es sich nicht um Betriebskosten im eigentlichen Sinne, sondern um eine Abgabe, die Eigentümer:innen an den Staat zahlen müssen. Der DMB fordert daher, dass die Kosten der Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden und eine Umlage auf Mieter:innen abgeschafft wird.

Propangaskocher in der Wohnung erlaubt?

Ursula C., Coswig: Ich habe mir für den Balkon einen Gaskocher mit Propangasflasche zugelegt. Darf ich diesen auch in der Mietwohnung nutzen, um Strom für den Elektroherd zu sparen?

Antwort: Propangas ist ein leicht entzündlicher, hochexplosiver Stoff. Mit der Nutzung von Propangasflaschen sind erhebliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Mieter:innen in einem Mehrfamilienhaus sowie ein erhebliches Haftungsrisiko für Nutzer:innen verbunden. In den meisten Mietverträgen/Hausordnungen wird Mieter:innen daher ausdrücklich untersagt, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Keller mit feuergefährlichen und leicht entzündlichen Stoffen (wie Propangas) zu hantieren oder diese zu lagern. Nach der Rechtsprechung können Vermietende Mieter:innen die Nutzung von Propangas in der Wohnung wirksam verbieten, wenn sie die Wohnung mit einer Kochmöglichkeit (etwa einem Elektroherd) ausgestattet haben (AG Fürstenwalde, Urt. v. 19.3.2009 – 12 C 379/08).

Aufgeschnappt

Wohnen im Taj Mahal

Das Taj Mahal ist eins der bekanntesten Wahrzeichen Indiens. Das Mausoleum, das der ehemalige Großmogul Shah Jahan für seine verstorbene Frau Mumtaz Mahal im 17. Jahrhundert aus weißem Marmor bauen ließ, ist sogar zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt worden. Der indische Geschäftsmann Anand Prakash Chouksey baute für seine Frau nun eine kleinere Version des berühmten Bauwerks. Die um zwei Drittel verkleinerte Kopie soll rund 20 Millionen Rupien (rund 236.000 Euro) gekostet haben und ist nicht als Grabmal, sondern zum Wohnen gedacht, wie der Erbauer der BBC erzählte. Im kleinen Taj Mahal finden sich zwei Schlafzimmer, eine Bibliothek und ein Zimmer zur Meditation.

Urlaub wie im Mittelalter

In Coswig (Sachsen-Anhalt) können Urlaubende sich künftig ein bisschen wie im Mittelalter fühlen: Das Feriendorf „Havenburg“ ist im Mittelalter-Stil erbaut, komplett mit Stadtmauer, Marktplatz, Kanonen und Galgen. Für den Unterbau nutzte man 90 ausgediente Bürocontainer, die mit Styropor und Kunstfelsen verkleidet und anschließend eingefärbt wurden, um den „alten“ Look zu erreichen. Das verringerte den Aufwand und die Bauzeit gegenüber einer mittelalterlichen Stadt aus echten Felsblöcken natürlich enorm, dennoch kostete das Projekt fast eine Million Euro. Auf moderne Annehmlichkeiten müssen die Feriengäste trotz des altertümlichen Aussehens aber offenbar nicht verzichten: Elektrogeräte wie Fernseher und Kühlschränke wurden unauffällig mit eingebaut.

Kind zahlt Miete

Um ihrem Sohn den Umgang mit Geld beizubringen, verlangt eine Mutter aus Florida Miete von ihrem Nachwuchs. Das erzählte sie auf der Social-Media-Plattform TikTok in einem (inzwischen gelöschten) Video, über das die Internetseite mirror.co.uk berichtet hatte.

Demnach muss der Sohn täglich eine Liste mit kleinen Arbeiten erledigen. Für jeden abgehakten Punkt gibt es Geld. Das darf er aber nicht komplett behalten, am Monatsende muss er einen Teil für Miete, Strom und Internet abgeben. Der Sohn habe damit kein Problem, so die Mutter, zudem lege sie das Geld auf ein Konto, über das er später verfügen könne. Unter dem Video hagelte es dennoch Kritik: Es sei zu früh, Siebenjährige mit Mietzahlungen zu belasten.

3D-Druck-Haus jetzt auch in NRW

Kürzlich war es auch im nordrhein-westfälischen Beckum so weit: Mit Hilfe eines riesigen 3D-Druckers und einer speziellen Betonmischung entstand ein Wohnhaus. Dem Pilotprojekt bescheinigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Einweihung eine „weitreichende Vorbildfunktion“. Das Bauverfahren verspreche Zeitgewinn und eine „Verschlankung der Bauabläufe“. NRW hat das zweigeschossige Haus mit rund 160 Quadratmetern Wohnfläche mit 200.000 Euro gefördert.